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RAUS AUS DER SCHULE?!

Rechtsvorgaben - was Eltern wissen müssen*

Den meisten Familien in Deutschland ist überhaupt nicht bewusst, dass Bildung auch außerhalb des klassischen Schulsystems möglich sein kann. Viele gehen selbstverständlich davon aus, dass Kinder wegen der Schulpflicht täglich im Klassenzimmer sitzen müssen. Dabei sieht es selbst in Europa ganz anders aus: 

In Ländern wie Portugal, UK, Irland, Finnland oder Dänemark dürfen Eltern weitgehend selbst entscheiden, wie ihre Kinder lernen, da es hier keine Schulpflicht, sondern eine Bildungspflicht gibt – Homeschooling oder alternative Lernformen sind hier erlaubt, teils mit regelmäßigen Kontrollen durch die Behörden. 


Andere Länder wie Belgien, Frankreich, Spanien oder Italien haben zwar eine Schulpflicht, erteilen aber deutlich leichter Ausnahmen, sodass Familien Homeschooling oder andere alternative Bildungswege wählen können.

Homeschool Legal Defense Association

www.hslda.org/legal/international

Raus aus der Schule - geht das nun?

Für Familien in Deutschland, die sich für einen individuellen Bildungsweg interessieren, ergeben sich im Grunde genommen nur drei Möglichkeiten:
 

1. Alternative Schulen besuchen
Montessori- und Waldorf-Schulen sowie freie demokratische Schulen bieten erheblich mehr Raum für selbstbestimmtes Lernen, eine individuelles Lerntempo und ganzheitliche Entwicklung des Kindes. Mehr Infos findest du hier.
 

2. Schulpflichtbefreiung beantragen
Dies ist in Deutschland nur sehr selten möglich und meist mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden. Befreiungen werden in der Regel nur aus bestimmten Gründen gewährt, z. B. bei gesundheitlichen Problemen oder in Ausnahmefällen, in denen der reguläre Schulbesuch nicht zum Wohl des Kindes ist.
 

3. Auswandern
Alles hinter sich lassen und an einen Ort ziehen, an dem Homeschooling oder alternative Bildungswege erlaubt sind, um den Lernweg der Kinder selbst zu gestalten und ihre Stärken gezielt zu fördern.

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Was wir in den letzten Jahren beobachtet haben, ist, dass immer mehr Familien den Schritt ins Ungewisse wagen und mit ihren Kindern auswandern. Dieser Schritt erfordert nicht nur Mut, sondern auch viel Planung und Organisation: ein neues Land, eine neue Kultur und oft eine neue Sprache zu meistern, während man gleichzeitig den Bildungsweg der Kinder aktiv gestaltet, ist eine große Herausforderung.

Doch gerade diese Erfahrung eröffnet enorme Chancen. Familien können den Bildungsweg ihrer Kinder so gestalten, dass er wirklich zu ihrer Persönlichkeit, ihren Interessen und ihrem Lernstil passt – auf eine Weise, die in Deutschland oft nur schwer möglich wäre.

Der erste Schritt auf diesem Weg ist sich zu informieren und vernetzen. Hier findet ihr auf unserer Plattform weitere hilfreiche Kontakte:

Richtlinien für häuslichen Unterricht in Europa

Eurydice Bericht (10/2018)

Der vorliegende Bericht liefert Informationen über die Richtlinien im Bereich häuslicher Unterricht in Europa für den Primarbereich und den Sekundarbereich I.

DEUTSCHSPRACHIGER

RAUM

Strenge Schulpflicht in allen Bundesländern!

DEUTSCHLAND

In Deutschland sind Homeschooling und Freilernen grundsätzlich verboten. Eltern, die ihre Kinder nicht zur Schule schicken, riskieren Bußgelder oder sogar das Einschreiten des Jugendamts.

Trotzdem gibt es immer wieder Eltern, die ihre Kinder nicht in reguläre Schulen schicken - manche melden sich ab und verlassen Deutschland, andere wiederum leben trotz Abmeldung weiterhin in Deutschland. 

Einige wenige Eltern setzen sich bewusst mit den Behörden auseinander und versuchen Wege zu finden, ihre Kinder außerhalb des klassischen Schulsystems zu bilden.

Für Kinder mit schweren gesundheitlichen Probleme, kann unter bestimmten Umständen eine vorübergehende Befreiung von der Schulpflicht erfolgen. Dies betrifft meist chronische Erkrankungen oder psychische Belastungen, die von Ärzten und Psychologen bestätigt werden müssen. Die Schulpflicht entfällt dabei aber nicht dauerhaft.

MEHR INFOS UNTER:

Hausunterricht mit Genehmigung

LUXEMBURG

In Luxemburg gibt es eine Schulpflicht (éducation obligatoire) von insgesamt 12 Jahren. Die beginnt in der Regel im Alter von 4 Jahren und endet mit 16 Jahren (ab 2026 bis 18). Die 12-jährige Schulpflicht bedeutet aber nicht, dass man zwingend auf eine staatliche Schule gehen muss.

Hausunterricht (enseignement à domicile) ist erlaubt, muss aber genehmigt werden. Für Kinder in der Grundschule (<12 Jahre) stellt der Direktor des Bezirks die Genehmigung aus. Für Jugendliche in der Sekundarstufe erfolgt die Genehmigung durch das Bildungsministerium (ES, Amt für Sekundar-unterricht). 

Der Unterricht muss den staatlichen Lehrplänen entsprechen, damit die Kinder die gleichen Lernziele erreichen wie Schüler in öffentlichen Schulen. Regelmäßige Kontrollen durch die Schulbehörden finden statt und die Kinder müssen an bestimmten Prüfungen teilnehmen, um sicherzustellen, dass sie die Bildungsstandards erfüllen.

MEHR INFOS UNTER:

Heimunterricht trotz Schulpflicht
 

ÖSTERREICH

In Österreich gilt Schulpflicht für Kinder von 6 bis 15 Jahren. Grundsätzlich müssen Kinder eine Schule besuchen, es gibt aber die Möglichkeit des Heimunterrichts über die Externistenregelung.

Eltern müssen eine Anmeldung bei der zuständigen Bildungsdirektion (meist beim Landesschulrat des Bundeslands) einreichen. Während des Schuljahres gibt es keine laufenden Kontrollen, aber das Kind muss am Ende des Schuljahres eine Externistenprüfung in einer öffentlichen Schule ablegen, die sich an den Lehrplänen der entsprechenden Schulstufe orientiert. Diese Prüfungen sind nicht zu unterschätzen. Fällt das Kind durch, muss es für die restliche Zeit in eine normale Schule gehen. Die Bildungsbehörden können die Anmeldung auch ablehnen, wenn Zweifel an der Qualität des Unterrichts bestehen.

MEHR INFOS UNTER:

Schulpflicht mit Ausnahmen

SCHWEIZ

In der Schweiz gilt die Schulpflicht, das heißt, Kinder müssen grundsätzlich eine Schule besuchen. Es gibt jedoch kantonale Ausnahmen für Homeschooling. 

Die Regeln unterscheiden sich je nach Kanton: In einigen reicht eine einfache Meldung bei den Behörden, in anderen ist eine Genehmigung erforderlich und es müssen zusätzliche Anforderungen erfüllt werden, zum Beispiel eine Lehrqualifikation. In besonders restriktiven Kantonen ist Homeschooling gar nicht oder nur unter strengen Bedingungen erlaubt.

Werden die Vorgaben nicht eingehalten, kann die Genehmigung entzogen werden, und die Kinder müssen eine Regelschule besuchen. Bei Missachtung der Schulpflicht drohen in einigen Kantonen Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen.

MEHR INFOS UNTER:

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Wie ist es euch ergangen?

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*Wichtig: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben. Jede Familie sollte sich gründlich selbst informieren, mögliche Risiken abwägen und auf Grundlage der eigenen Werte und Lebensumstände entscheiden, was am besten passt.

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